Postulat Fässler Peter und Mit. über den Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädigenden Auswirkungen der gestiegenen Hundepopulation im Kanton Luzern

  • 18. September 2021
  • Kantonsrat Luzern
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An der Septembersession reichte ich folgendes Postulat ein: P 674 Hunde

Hier der Text:

P 674
Postulat Fässler Peter und Mit. über den Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädigenden Auswirkungen der gestiegenen Hundepopulation im Kanton Luzern


eröffnet am 13. September 2021
Der Regierungsrat des Kantons Luzern wird aufgefordert, zu prüfen, ob das Gesetz über das Halten von Hunden und die Verordnung über das Halten von Hunden dem Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädigenden Auswirkungen und dem Tierwohl auch nach der gestiegenen Nachfrage nach Hunden während der Corona-Zeit und deren Folgen noch genügen.
Begründung:
Infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie legten sich viele Menschen einen Hund zu. Das Arbeitsleben war und ist teilweise noch eingeschränkt, viele Menschen mussten von zu Hause aus ihre Arbeit leisten. Durch den Lockdown waren die meisten gesellschaftlichen Anlässe gestrichen oder fanden digital statt. Das machte und macht viele Menschen einsam. Als Gegenmittel zur Vereinsamung wurden vermehrt Haustiere, oftmals Hunde, gekauft, um diese Zeit schadlos zu überbrücken.
Nun zeichnet sich wieder eine gewisse Normalität ab, was das Arbeiten und die gesellschaftlichen Anlässe betrifft. In etlichen Fällen werden nun die gekauften Hunde zur Belastung. Die Menschen müssen wieder ihren Arbeitsplatz vor Ort in der Firma einnehmen. Sie können auch wieder Anlässe besuchen. Der Hund kann in den wenigsten Fällen mitgenommen werden. Er wird zur Belastung. Das Tierwohl wird unter Umständen stark eingeschränkt. Also was tun mit dem Hund? Den Hund zurück in ein Tierheim geben? Diese haben aber nur eine beschränkte Kapazität. Eine Lösung wäre ein Hundesitterdienst. Das heisst, jemand kümmert sich um den Hund während der Abwesenheit der Hundebesitzerin oder des Hundebesitzers.
Teilweise gibt es schon Privatpersonen, Firmen und Organisationen, die dies anbieten. Auslauf beziehungsweise spazieren mit mehreren zu betreuenden Hunden gleichzeitig ist ein Teil der Betreuung. Solche «Hunderudel» können aber für Menschen und andere Tiere gefährlich werden, wenn sie nicht fachgerecht geführt werden. Leider sagt weder das Hundegesetz noch die Hundeverordnung des Kantons Luzern etwas über die Voraussetzungen solcher Dienste aus. Andere Kantone wie beispielsweise Genf und Bern sind in dieser Hinsicht weiter. Auch muss geprüft werden, ob für Halterinnen und Halter von beissfreudigen Hunden erhöhte Anforderungen an das Halten solcher Hunde gestellt werden müssten. Denkbar wäre beispielsweise ein Leumundszeugnis, wie dies auch teilweise in anderen Kantonen gefordert ist.
Der Regierungsrat des Kantons Luzern wird daher aufgefordert, zu prüfen, ob das Gesetz über das Halten von Hunden und die Verordnung über das Halten von Hunden dem Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädigenden Auswirkungen und dem Tierwohl auch nach
der gestiegenen Nachfrage nach Hunden während der Corona-Zeit und deren Folgen noch genügen.

 Kurz darauf erschien folgender

Artikel bei ZentralPlus

SP-Kantonsrat fordert härtere Regeln für Luzerner Hundehalter

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